Informationen zum Onlineantrag

 

Welche Vergünstigungen erhalte ich durch den ADAC und wie werden diese berücksichtigt?

 

Kann ich auch eine ADAC Wassersport-Versicherung beantragen ohne vorher eine ADAC-Mitgliedschaft abzuschließen?

 

Verzichte ich durch die Nutzung des Onlineantrages auf eine persönliche Beratung?

 

Wie läuft die Anwendung der Online-Beitragsberechnung und der Antragstellung ab?

 

Welche Unterlagen und Informationen sollte ich zur Hand haben?

 

Kann ich den Vorgang speichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten und abschließen?

 

Kann es passieren, dass ich versehentlich vor Beendigung der Eingaben den Antrag stelle?

 

Was bedeutet es, wenn ein Eingabefeld oder eine Klickbox mit einem   gekennzeichnet ist?

 

Was mache ich, wenn ich Daten für „Pflichtfelder“ nicht zur Hand habe?

 

Kann ich meine Eingaben ändern?

 

Muss ich die zur Verfügung gestellten PDF-Dateien und die über Links zugänglichen Texte alle lesen?

 

Was passiert, wenn ich eine „Anfrage“ stelle?

 

Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

 

Was bedeutet es, wenn ich auf „Antrag stellen“ klicke?

 

Erhalte ich eine Bestätigung über den Antragszugang bei der AIG?

 

Wie und wann kommt der Vertrag zustande?

 

Wann beginnt der Versicherungsschutz für mein Boot?

 

Welchen Vertragsbeginn kann ich auswählen?

 

Kann der Versicherungsbeginn vor dem Tag der Antragstellung liegen?

 

Erhalte ich eine Bescheinigung als Nachweis für das Bestehen einer Haftpflichtversicherung?

 

Wie kann ich den Antrag auf die ADAC Wassersport-Versicherung widerrufen?

 

Was mache ich, wenn sich Sachverhalte zu den Antragsfragen verändern, nachdem ich den Antrag gestellt habe?

 

Wer ist für Fragen und Änderungen nach dem Vertragsabschluss mein Ansprechpartner?


 


Welche Vergünstigungen erhalte ich durch den ADAC und wie werden diese berücksichtigt?

Durch eine bestehende ADAC-Mitgliedschaft erhalten Sie sowohl in der ADAC Wassersport-Haftpflicht als auch in der  ADAC Wassersport-Kasko eine Reduzierung der Beiträge. In der ADAC Wassersport-Kasko reduziert sich der Beitrag darüber hinaus durch eine Registrierung des Bootes über die ADAC-Sportschifffahrt. Die Nachlässe werden von der Anwendung automatisch berücksichtigt.

 

 

 


Kann ich auch eine ADAC Wassersport-Versicherung beantragen ohne vorher eine ADAC-Mitgliedschaft abzuschließen?

Ja, Sie können die ADAC Wassersport-Versicherung auch abschließen, wenn Sie kein ADAC-Mitglied sind.

In diesem Fall profitieren Sie aber nicht von den reduzierten Beiträgen durch die Mitgliedschaft.

 

 

 


Verzichte ich durch die Nutzung des Onlineantrages auf eine persönliche Beratung?

Ja, eine umfassende persönliche Beratung kann im Zusammenhang mit der Nutzung des Onlineantrages nicht erfolgen. Sie haben die Möglichkeit, sich auf den Seiten des ADAC über das Produkt der ADAC Wassersport-Versicherung zu informieren und bei Fragen vorab Ihren Vermittler, den ADAC, zu kontaktieren.

 

 

 


Wie läuft die Online-Beitragsberechnung und die Antragstellung ab?

Die Anwendung steht ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung und dient ausschließlich der Beitragsberechnung und Antragstellung der ADAC Wassersport-Versicherung.

Im ersten Schritt, der Beitragsberechnung, wird Ihnen lediglich ein Versicherungsvorschlag unterbreitet. Hier werden anhand einiger weniger Daten die möglichen Varianten der ADAC Wassersport-Versicherung aufgeführt. Erst danach, unter Auswahl einer Versicherungsvariante, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag für die ADAC Wassersport-Versicherung zu stellen. Die in der Beitragsberechnung erfassten Daten werden dann automatisch übertragen und alle weiteren relevanten Daten werden ergänzend erfragt. Sollten Sie während der Antragstellung die Möglichkeit nutzen, doch eine alternative Versicherungsvariante zu wählen, beachten Sie bitte die neu aufgeführte Beitragsberechnung im Antrag. Erst zum Schluss und mit ausdrücklicher Bestätigung von Ihnen wird der Antrag an die AIG übertragen. Erst dann gilt der Antrag als verbindlich gestellt. Nach Prüfung und Antragsannahme durch die AIG, erhalten Sie dann die kompletten Unterlagen per Post zugeschickt. Es besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit den Vorgang über den Button „Logout“ zu beenden.

 

 

 


Welche Unterlagen und Informationen sollte ich zur Hand haben?

Für die Beitragsberechnung sind einige wenige Angaben notwendig, die zur Identifizierung des Objektes und einer Einschätzung des Risikos relevant sind. Es ist von Vorteil, einen Fahrzeugschein, Bootsschein, Kaufvertrag oder sonstige Unterlagen zur Hand zu haben, die eine Fahrzeugbeschreibung zulassen. Mit der Antragstellung werden dann, je nach Umfang der Risiken, weitere detailliertere Identifizierungsmerkmale erfragt. Hier werden dann auch Daten für den Bootstrailer, das Beiboot, die Motoren etc. im Detail erfragt.

 

 

 


Kann ich den Vorgang speichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten und abschließen?

Eine Beitragsberechnung kann während der Datenaufnahme nicht gespeichert werden. Sie haben aber die Möglichkeit den Versicherungsvorschlag in Form einer PDF-Datei auf Ihrem Computer zu speichern.

Wenn Sie sich bereits in der Antragsaufnahme befinden und den Vorgang zu einem späteren Zeitpunkt fortführen und abschließen möchten, können Sie den Link unter Ihren Favoriten / Lesezeichen im Browser speichern. Die Funktion dafür erhalten Sie über einem Klick mit der rechten Maustaste auf den Link „Antrag als Favorit / Lesezeichen“ links unten in der Fußzeile.

Bitte beachten Sie dabei, dass die Daten einer aktuellen Seite erst gespeichert werden, wenn der Button "weiter" gedrückt oder über die Navigationsleiste die nächste Seite aufgerufen wird.

 

 


Kann es passieren, dass ich versehentlich vor Beendigung der Eingaben den Antrag stelle?

Es ist technisch nicht möglich, versehentlich und unbeabsichtigt einen Antrag zu stellen. Erst auf der letzten Seite, ganz am Ende der Anwendung, nach ausdrücklichem Hinweis und durch Ihre Zustimmung „absenden“ wird der Antrag gestellt.

 

 

 


Was bedeutet es, wenn ein Eingabefeld oder eine Klickbox mit   gekennzeichnet ist?

Die mit   gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder, auf deren wahrheitsgemäße Beantwortung wir für einen Vertragsabschluss oder einen laufenden Vertrag nicht verzichten können.

 

 

 


Was mache ich, wenn ich Daten für „Pflichtfelder“ nicht zur Hand habe?

Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich die erfragten Informationen eintragen. Sind Ihnen Daten während der Antragstellung nicht bekannt oder auch gänzlich unbekannt, lassen Sie die betreffenden Felder unbedingt leer.

Die Anwendung erklärt dann, ob es sich dabei um fehlende Angaben handelt, die eine Antragstellung unmöglich machen oder aber lediglich das Nachreichen dieser Information erforderlich ist.

 

 

 


Kann ich meine Eingaben ändern?

Sie haben nach einer Beitragsberechnung durch Drücken des Buttons „neue Berechnung“ die Möglichkeit, die gespeicherten Daten zu verändern und sich einen neuen Versicherungsvorschlag errechnen zu lassen.

Während der technischen Aufnahme des Antrages haben Sie die Möglichkeit die Daten solange zu ändern, bis Sie abschließend den Antrag „absenden“. Sie können auch abweichend der ursprünglichen Beitragsberechnung noch tarifrelevante Merkmale ändern. Die neue Berechnung entnehmen Sie bitte dann der Antragsübersicht (PDF-Datei).

 

 

 


Muss ich die zur Verfügung gestellten PDF-Dateien und die über Links zugänglichen Textstellen alle lesen?

Über die Links und PDF-Dokumente erhalten Sie sämtliche für die Onlineanwendung und den Vertragsabschluss notwendigen Informationen. Wir bitten Sie, die zur Verfügung gestellten Mitteilungen und Informationen auch in Ihrem eigenem Interesse gewissenhaft zu lesen. Insbesondere lesen Sie bitte den Antrag, die Hinweise zum Datenschutz, die Widerrufsbelehrung und die Einwilligungsklausel nach Bundesdatenschutzgesetz vollständig und gewissenhaft durch.

Dieses müssen Sie auch vor dem Abschicken des Antrages bestätigen.

 

 

 


Was passiert, wenn ich eine „Anfrage“ stelle?

Eine Anfrage entsteht aus Risikomerkmalen, die den tariflichen Bestimmungen nicht entsprechen. Dadurch ergeben sich „anfragepflichtige“ bzw. „nicht versicherbare“ Risiken. Die Anwendung informiert Sie darüber. Bei anfragepflichtigen Risiken haben Sie die Möglichkeit über den Button „ Anfrage“ die gespeicherten Informationen an die AIG zu übermitteln. Wir prüfen dann die Versicherbarkeit und erstellen sofern möglich einen individuellen Versicherungsvorschlag.

 

 

 


Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

Ein wesentlicher Grundsatz für uns ist, die Persönlichkeitsrechte unserer Kunden und Interessenten zu respektieren und zu wahren. Das gilt auch für den Umgang mit Ihren Daten. Für die AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, ist der Schutz Ihrer Privatsphäre von höchster Bedeutung. Deshalb ist das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für uns selbstverständlich. Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass Sie jederzeit wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden. Bitte lesen Sie für die näheren Informationen unsere zur Verfügung gestellte Datenschutzklausel.

 

 

 


Was bedeutet es, wenn ich auf Antrag stellen “absenden“ klicke?

Mit dem Drücken des Button „absenden“ geben Sie Ihre Willenserklärung für den Abschluss einer ADAC Wassersport-Versicherung ab.

 

 

 


Erhalte ich eine Bestätigung über den Antragseingang bei der AIG?

Der Antrag geht bei der AIG ein, wenn Sie den Button „absenden“ gedrückt haben. Als Bestätigung erhalten Sie unverzüglich eine E-Mail an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse.

 

 

 


Wie und wann kommt der Vertrag zustande?

Nachdem der Antrag von Ihnen übermittelt wurde, prüfen wir zeitnah den Inhalt und die Annahme und Sie erhalten den Versicherungsschein umgehend auf dem Postweg. Die Annahme des Antrages durch die AIG kommt durch die Ausstellung des Versicherungsscheines zustande.

 

 

 


Wann beginnt der Versicherungsschutz für mein Boot?

Der Versicherungsschutz beginnt frühestens einen Tag nach Antragstellung, Prüfung und Annahme des Antrages durch die AIG und setzt die unverzügliche  Prämienzahlung nach der Ausstellung des Versicherungsscheines voraus.

 

 

 


Welchen Vertragsbeginn kann ich auswählen?

Der Versicherungsbeginn kann individuell gewählt werden, darf aber höchstens 12 Monate vordatiert sein.

 

 

 


Kann der Versicherungsbeginn vor dem Tag der Antragstellung liegen?

Der Versicherungsbeginn kann nicht vor dem Tag der Antragstellung liegen. Eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns ist nicht möglich.

 

 

 


Erhalte ich eine Bescheinigung als Nachweis für das Bestehen einer Haftpflichtversicherung?

Mit dem Versicherungsschein und in den Folgejahren, jeweils zur Hauptfälligkeit, erhalten Sie die Internationale Versicherungsbestätigung für die Wassersport-Haftpflichtversicherung.

 

 

 


Wie kann ich den Antrag auf die ADAC Wassersport-Versicherung widerrufen?

Sie können Ihren Antrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (wie z.B. Brief, Fax,

E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach dem Absenden des Antrages, da Ihnen zu diesem Zeitpunkt die Widerrufsbelehrung, die Ihr Recht auf ein Widerruf und die Folgen erklärt, zur Verfügung steht. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die Adresse der AIG zu richten.

 

 

 


Was mache ich, wenn sich Sachverhalte zu den Antragsfragen verändern, nachdem ich den Antrag gestellt habe?

Bitte setzten Sie sich in einem solchen Fall unter Angabe der Vorgangsnummer (im Antragsdokument bzw. der E-Mail-Bestätigung aufgeführt) mit der AIG in Verbindung bzw. teilen Sie uns die Änderungen per Post mit.

 

 

 


 Wer ist für Fragen und Änderungen nach dem Vertragsabschluss mein Ansprechpartner?

Als Ansprechpartner für die ADAC Wassersport-Versicherung stehen Ihnen der ADAC und die AIG zur Verfügung.